Gefördert werden soll der Einbau von:

Wohnbaufibel Lärmschutz

Lärmschutz:
Über die Lärmbelastung der Orte entlang der Landesstraßen liegt in der Abteilung 8, Straßen-, Maschinen- und Hochbau, ein Lärmkataster auf. Dauerschallpegel der Lärmbelästigung unter Tags mind. 60 dB (Tagstunden von 6.00 - 22.00 Uhr)
Über die Lärmbelastung der Orte entlang der Landesstraßen liegt in der Abteilung 8, Straßen-, Maschinen- und Hochbau, ein Lärmkataster auf. Dauerschallpegel der Lärmbelästigung in der Nacht mind. 50 dB (Nachtstunden von 22.00 - 6.00 Uhr)
weder noch



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