Föderung des Kaufs eines bestehenden Objektes:

Wohnbauratgeber

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
das Kaufobjekt dient dem Eigentümer als Hauptwohnsitz
die Errichtung des Objektes wurde NICHT gefördert.
Eine Förderung ist NICHT möglich, wenn es sich um einen Kauf zwischen EhegattInnen, geschiedenen EhegattInnen, LebensgefährtInnen, Verwandten in gerader Linie, MiteigentümerInnen eines Kaufobjektes oder um Rechtsgeschäfte in Erbangelegenheiten handelt.
Bei der Inanspruchnahme einer gleichzeitigen Sanierungsförderung wird die erhaltene Kaufförderung mit der Sanierungsförderung gegengerechnet.
Aufgabe der Rechte (Miet- und Eigentumsrechte) der bisher bewohnten Wohnung.




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