Errichtung von Wohnungen im Wohnungs- oder Baurechtswohnungseigentum oder in Häusern in der Gruppe

Details zur Förderung:
Ergänzungen:

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Der Förderungswerber ist eine begünstigte natürliche Person
Der Förderungswerber ist Eigentümer der Liegenschaft oder muss ein Baurecht auf mindestens 70 Jahre besitzen
Die Finanzierung ist gesichert







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