Eigenheim muss ganzjährig bewohnt sein
Zusätzliche Nutzfläche mindestens 15m²
Maximale Nutzfläche nach Erweiterung 150m²
Handelt es sich um ein bereits gefördertes Eigenheim, so liegt die Baubewilligung der ersten geförderten Einheit mindestens 5 Jahre zuröck
Personen im Haushalt:
mein (unser) jährliches Familiennettoeinkommen beträgt weniger oder mehr als EUR:
Familiensituation:
Einzelperson
Ehepaare
Unverheiratete und Alleinerzieher (alle unter 35 Jahren) mit einem Kind oder Familien mit 2 Kindern
Familien mit 3 oder mehr Kindern
mind. 1 Schwerbehindertes Familienmitglied
Die Wohnfläche wird erweitert von: m²
auf: m²
Das bestehende Eigenheim:
ist bereits gefördert
ist bisher nicht gefördert
Anzahl der Personen im gemeinsamen Haushalt die bei der ursprünglichen Förderung noch nicht berücksichtigt wurden:
Sie erhalten mit 1% verzinste, rückzahlbare Annuitätenzuschüsse des Landes zu Bankdarlehen mit einer Laufzeit von 20 Jahren. Der Zuschuss erfolgt halbjährlich und ist vom 21. - 29. Jahr an das Land zurückzuzahlen.:
die monatliche Belastung beträgt:
1. Jahr
2. Jahr
3. Jahr
4. Jahr
5. Jahr
6. Jahr
7. Jahr
8. Jahr
9. Jahr
10. Jahr
11. Jahr
12. Jahr
13. Jahr
14. Jahr
15. Jahr
16. Jahr
17. Jahr
18. Jahr
19. Jahr
20. Jahr
21. Jahr
22. Jahr
23. Jahr
24. Jahr
25. Jahr
26. Jahr
27. Jahr
28. Jahr
29. Jahr
oder als Variante erhalten Sie ein mit 2% verzinstes Direktdarlehen vom Land Steiermark in Höhe von:
Bis max. 130 m² ist das geförderte Darlehen von der Grundbucheintragungsgebühr befreit, bis max. 150 m² von der Rechtsgebühr.
Die jährliche Belastung beträgt: