Förderung zur Eigenheimerweiterung



Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Eigenheim muss ganzjährig bewohnt sein
Zusätzliche Nutzfläche mindestens 15m²
Maximale Nutzfläche nach Erweiterung 150m²
Handelt es sich um ein bereits gefördertes Eigenheim, so liegt die Baubewilligung der ersten geförderten Einheit mindestens 5 Jahre zuröck








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