Förderung von Schutzräumen:



Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Erfordernisse für den "Grundschutz" gemäß §52 des Steiermärkischen Baugesetzes:
Trümmersicherheit, Rohreinbauteile, Sandfilterkasten, Schutzraumtüre, Fluchtausgang bei mehr als zwei Geschossen.

Erfordernisse für funktionsfähige Schutzräume:
Zusätzlich zum Grundschutz: Luftventilator, Rohrabschlussventile, Sandfilter einschließlich Filterrost und Sand.



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