Erfordernisse für den "Grundschutz" gemäß §52 des Steiermärkischen Baugesetzes:
Trümmersicherheit, Rohreinbauteile, Sandfilterkasten, Schutzraumtüre, Fluchtausgang bei mehr als zwei Geschossen.
Erfordernisse für funktionsfähige Schutzräume:
Zusätzlich zum Grundschutz: Luftventilator, Rohrabschlussventile, Sandfilter einschließlich Filterrost und Sand.
Immobilienart:
Eigenheim
Mehrfamilienwohnhaus einschließlich "Wohnbauscheck"-Bauvorhaben und Wohnheimen (3 Heimplätze = 1 Wohnung) (ohne geförderten "Geschosswohnbau")
Komplettierung bestehender Schutzräume in geförderten oder nicht geförderten Mehrfamilienwohnhäusern und Wohnheimen (3 Heimplätze = 1 Wohnung)
Was soll gefördert werden?
Errichtung von Schutzräumen (Grundschutz)
Errichtung von funktionsfähigen Schutzräumen
Komplettierung von Schutzräumen (Grundschutz) zu funktionsfähigen Schutzräumen
Errichtung von Schutzräumen (Grundschutz)
Errichtung von funktionsfähigen Schutzräumen