Der Förderungswerber muss im zu fördernden Objekt seinen Hauptwohnsitz begründen
Gefördert werden österreichische Staatsbürger oder gleichgestellte Personen
Die Wohnnutzfläche beträgt 30m² bis 150m²
Das Objekt ist mindestens 10 Jahre alt
Personen im Haushalt: (inkl. Kinder)
Mein (unser) monatliches (Familien-)Netto-Einkommen beträgt (1/12 des Jahreseinkommens):
weniger
mehr
Die Wohnnutzfläche beträgt:
Sie erhalten ein Förderdarlehen in Höhe von EUR, oder wahlweise einen Wohnbauscheck (nicht rückzahlbarer einmaliger Zuschuss) in Höhe von: EUR
Zinsen und Rückzahlung des Landesdarlehens betragen pro Jahr: