Warmwasser
Warmwasser und Raumheizung
ausschließlich für ein Schwimmbad
Ausschließungsgründe von der Solarförderung:
Bestand einer ganzjährigen Fernwärmeanschlussmöglichkeit, außer es liegt eine Förderungszustimmung der Fernwärme Wien GmbH vor
Ausschließliche Verwendung der Anlage für die Erwärmung eines Schwimmbades
Bereits erfolgte oder beabsichtigte Inanspruchnahme von Förderungsmitteln für die Solaranlage durch andere Förderungsgeber (Ausnahme: nicht geförderte Anlagenteile)
Ohne gesonderte Zustimmung der Förderstelle werden folgende Anlagen nicht gefördert:
Anlagen zur Warmwasserbereitung mit einer Absorberfläche unter fünf Quadratmeter
Kleingartensiedlungsanlagen (für nichtganzjähriges Wohnen) mit einer AbsorberflÄche unter zwei Quadratmeter
Anlagen mit einem Speichervolumen unter 300 Liter
Kleingartensiedlungsanlagen mit einem Speichervolumen unter 100 Liter
Anlagen zur Warmwasserbereitung mit Raumheizungsunterstützung, die die Absorberfläche von zehn Quadratmetern unterschreiten
Anlagen mit einem Speichervolumen unter 800 Liter Warmwasserspeicher und Puffer (zusammen)
Anlagen in Mehrfamilienwohnhäusern, die die Absorberfläche von zwei Quadratmetern und das Speichervolumen von 100 Liter je Wohneinheit unterschreiten