Durch die Zinsenzuschüsse des Landes Oö ergeben sich für den Förderungswerber folgende Obergrenzen für die Verzinsung bzw. auf Basis dieser Obergrenzen folgende Rückzahlungsraten (Annuitäten in Prozent der ursprünglichen Darlehenshühe):
  
    | Laufzeit | 
    Verzinsung | 
    Annuität (=Zinsen + Tilgung) | 
  
  
    | 1. - 5. Jahr | 
    2,00 % | 
    7,75 % | 
  
  
    | 6. - 15. Jahr | 
    4,00 % | 
    8,54 % | 
  
    
Sollte der Basiszinssatz (bis 31. 12. 2008: SMR + 0,18 % bzw. ab 1. 1. 2009: 3-Monats-Euribor + 0,53 %) unterhalb der vom Land Oberösterreich garantierten Obergrenze liegen, verkürzt sich die Darlehenslaufzeit entsprechend. Nach Ablauf von 5 Jahren kann der Zinsenzuschuss neu bemessen werden, wenn sich z.B. das Einkommen oder das Zinsniveau in der Zwischenzeit wesentlich geändert haben.
Zeitpunkt der Förderung:
Der Förderungsantrag ist nach Fertigstellung des Rohbaus (gemeindeamtliche Bestätigung) mittels Formular an die Abteilung Wohnbauförderung zu richten.
Erfrderliche Unterlagen:
aktueller Grundbuchsauszug, baubehördlich genehmigter Bauplan, rechtskräftiger Baubewilligungsbescheid, gemeindeamtliche Bestätigung über die Fertigstellung des Rohbaues unter Angabe der Bauparzellennummer, Einkommensnachweise AntragstellerInnen, die nicht aus dem EWR-Raum stammen, haben den Nachweis über den ununterbrochenen Aufenthalt in Österreich von mehr als 5 Jahren mittels Meldebestätigung(en) zu erbringen Auflistung der BezieherInnen pro Wohnung, wenn mehr als zwei Wohnungen errichtet werden Orientierungsskizze zum leichteren Auffinden der Baustelle