Förderung zur Eigenheimerrichtung



Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Positive Stellungnahme einer Energieberatungsstelle (bez. Solaranlage, Energiekennzahlen etc.)
Die Wohnnutzfläche beträgt mindestens 30m²
Grundsätzlich keine fossilen Brennstoffe
Zur ganzjährigen Bewohnung geeignet
Bei Ansuchen ist die Bauführung noch nicht abgeschlossen
Finanzierung muss gesichert sein

Seit 1.10.2006 ist grundsätzlich die Errichtung einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung vorgeschrieben bzw. Fernwärme oder Mikronetz mit ganzjähriger Warmwasserversorgung.




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