Positive Stellungnahme einer Energieberatungsstelle (bez. Solaranlage, Energiekennzahlen etc.)
Die Wohnnutzfläche beträgt mindestens 30m²
Grundsätzlich keine fossilen Brennstoffe
Zur ganzjährigen Bewohnung geeignet
Bei Ansuchen ist die Bauführung noch nicht abgeschlossen
Finanzierung muss gesichert sein
Seit 1.10.2006 ist grundsätzlich die Errichtung einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung vorgeschrieben bzw. Fernwärme oder Mikronetz mit ganzjähriger Warmwasserversorgung.
Personen im Haushalt:
mein (unser) jährliches Familiennettoeinkommen beträgt weniger oder mehr als EUR:
Familiensituation:
Einzelperson
Ehepaare
Unverheiratete und Alleinerzieher (alle unter 35 Jahren) mit einem Kind oder Familien mit 2 Kindern
Familien mit 3 oder mehr Kindern
mind. 1 Schwerbehindertes Familienmitglied
Anzahl der Kinder:
Anzahl der mitwohnenden Elternteile:
Zuschlag für ökologische Anlagen:
Biomasseheizung (EUR 7.000,-)
Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung mit mindestens 5m² Kollektorfläche oder teilsolare Heizung inkl. Warmwasseraufbereitung mit mindestens 15m² Kollektorfläche (EUR 7.000,-)
Wärmepumpemheizung (Erdwärme, EUR 3.500,-)
Wärmepumpemheizung (Erdwärme) in Verbindung mit einer Fotovoltaikanlage (EUR 7.000,-)
Fotovoltaikanlage (EUR 7.000,-)
Fernwärmeanschluss (EUR 2.907,-)
weder noch
Zuschlag für ökologische Bauweise:
Niedrigenergiehaus wenn die wärmetechnische Mindestanforderung um mindestens 20% unterschritten wird (EUR 10.000,-)
Super-Niedrigenergiehaus wenn die wärmetechnische Mindestanforderung um mindestens 40% unterschritten wird (EUR 15.000,-)
Passivhaus mit einer Raumwärmeenergiekennzahl von maximal 15 kWh (EUR 25.000,-)
weder noch
Sie erhalten mit 1% verzinste, rückzahlbare Annuitätenzuschüsse des Landes zu Bankdarlehen mit einer Laufzeit von 20 Jahren. Der Zuschuss erfolgt halbjährlich und ist vom 21. - 29. Jahr an das Land zurückzuzahlen.:
die monatliche Belastung beträgt:
1. Jahr
2. Jahr
3. Jahr
4. Jahr
5. Jahr
6. Jahr
7. Jahr
8. Jahr
9. Jahr
10. Jahr
11. Jahr
12. Jahr
13. Jahr
14. Jahr
15. Jahr
16. Jahr
17. Jahr
18. Jahr
19. Jahr
20. Jahr
21. Jahr
22. Jahr
23. Jahr
24. Jahr
25. Jahr
26. Jahr
27. Jahr
28. Jahr
29. Jahr
oder als Variante erhalten Sie ein mit 2% verzinstes Direktdarlehen vom Land Steiermark in Höhe von:
Bis max. 130 m² ist das geförderte Darlehen von der Grundbucheintragungsgebühr befreit, bis max. 150 m² von der Rechtsgebühr.
Die jährliche Belastung beträgt: